KOFRI Consulting GmbH
Dienstleistungsangebot
Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand
Ich hole gerne Ihre Unterlagen bei Ihnen im Büro/Laden ab – dadurch ersparen Sie sich die oft langen und lästigen Anfahrtszeiten, die Sie für Ihr Kerngeschäft oder Freizeit nutzen könnten.
Durch die Zusammenarbeit mit mit mehreren renommierten Steuerberatungsgesellschaften, sowie einem bundesweit aufgestellten Lohnsteuerhilfeverein sind auch weitere Leistungen im Spektrum diverse private und betriebliche Steuererklärungen, sowie Jahresabschlusserstellung möglich. Dadurch haben Sie alles aus einer Hand.
Aufgrund der modernen Ausrichtung meines Unternehmens, kommuniziere ich gerne papierarm und elektronisch, d.h. ich trete mit Ihnen durch solche Medien wie E-Mail, WhatsApp, sowie Facebook-Messenger oder Telegramm in Kontakt und bin auch selbst leicht durch diese Kommunikationsdienste erreichbar. Dadurch erspare ich Ihnen das ein oder andere lästige Telefonklingeln.
Natürlich bleibt dabei der Schutz Ihrer vertraulichen Daten meine oberste Priorität. Aus diesem Grund werden Zahlen und andere wichtige Informationen nur in einem persönlichen Gespräch oder mit einem Passwort verschlüsselt, elektronisch weitergegeben.
Bei Beratungsbedarf, Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Dienstleistungen im Detail
- Sortieren, kontieren, buchen, sowie digitalisieren und ablegen Ihrer laufenden Buchhaltung
- Erstellung laufender Lohnabrechnungen inkl. Baulohn
- Verwaltung von offenen Posten (Debitoren- und Kreditorenmanagement)
- Aufbereiten diverser Auswertungen, u.a. Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Salden-liste, Offene-Posten-Liste
- Existenzgründungsberatung
- Unternehmensberatung (Controlling, Bilanz-Kennzahlen)
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen als Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. in Leimen
- Erstellung von Jahresabschlüssen, sowie betrieblichen Steuererklärungen für diverse Unternehmensformen u.a. in Zusammenarbeit mit der KMP Treumania GmbH, Steuerberatungsgesellschaft*
*Anders als bei festangestellten (Bilanz-)Buchhaltern ist es selbständigen (Bilanz-)Buchhaltern trotz gleicher Qualifikation aufgrund § 6 Steuerberatergesetz (StBerG) nicht erlaubt, eine Buchführung in einem Unternehmen einzuführen, einen betrieblichen Kontenrahmen einzurichten, selbständig Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen und die Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Den „Tastendruck“ in der Buchhaltungssoftware für die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt muss der Unternehmer, sofern er einen selbständigen (Bilanz-)Buchhalter beschäftigt, selbst vornehmen. Außerdem dürfen selbständige (Bilanz-)Buchhalter keine vorbereitende Jahresabschlussbuchungen, z.B. Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen, etc. vornehmen und keine Bilanz oder eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Dies alles ist gemäß § 3 StBerG nur einem bestimmten Personenkreis (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) erlaubt.